Informationssicherheit und Datenschutz
RICO IT-SECURITY CONSULTING

Ihr Schutz für personenbezogene Daten

Datenschutz ist von zentraler Bedeutung, um die Privatsphäre und Rechte von Personen zu wahren. Mit effektiven Datenschutzmaßnahmen schützen Sie persönliche Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und unerwünschter Weitergabe. Zudem stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen durch Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Organisation und Durchführung interner Datenschutzaudits

Ein internes Datenschutzaudit ist entscheidend, um die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu überprüfen und die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Wir führen gründliche Audits durch, die technische und organisatorische Maßnahmen prüfen. Nach dem Audit erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung Ihres Datenschutzes.

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems

Ein gut strukturiertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist unerlässlich für die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzanforderungen und zur Stärkung des Vertrauens Ihrer Kunden. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines DSMS durch:

  • Definition von Richtlinien: Entwicklung maßgeschneiderter Richtlinien für den Datenschutz.
  • Datenschutz-Folgeabschätzungen: Durchführung von Risikoanalysen zur Identifizierung von Schwachstellen.
  • Schulungen: Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Auswahl und Implementierung von Maßnahmen zur Datenschutzsicherung.
  • Dokumentation: Erstellung gesetzeskonformer Datenschutzdokumentation.

Externe Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten fest. Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) kann dabei helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass Datenschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden.

Aufgaben

Als Ihr externer DSB übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterrichtung: Information und Beratung über Datenschutzpflichten.
  • Prüfung von Datenverarbeitungen: Überprüfung der Zulässigkeit von Datenverarbeitungen.
  • Verzeichnisse führen: Erstellung und Pflege des Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten.
  • Überwachung der DSGVO-Compliance: Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
  • Sensibilisierung und Schulung: Schulung Ihrer Mitarbeitenden in Datenschutzfragen.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden.
  • Benachrichtigungspflichten: Unterstützung bei der Benachrichtigung von Betroffenen.
Vorteile unserer Datenschutzlösungen:
  • Umfangreiches Fachwissen: Expertenwissen in Datenschutz aus Praxis und Theorie.
  • Strukturiertes Datenmanagement: Effiziente Verwaltung von Datenverarbeitungsprozessen.
  • Gestärktes Kundenvertrauen: Aufbau und Erfüllung technischer und organisatorischer Datenschutzmaßnahmen.
  • Best Practice Lösungen: Optimale organisatorische und technische Lösungen.
  • Erfahrung und Schulung: Fachkundige Unterstützung und Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
  • Externe Perspektive: Objektive Bewertung und Verbesserung Ihrer Datenschutzstrategien.

Qualifikationen und Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB) benötigt ein umfassendes Verständnis für rechtliche und technische Aspekte des Datenschutzes. Unsere DSBs verfügen über umfangreiche Weiterbildungen und langjährige Erfahrung. Sie bleiben stets auf dem neuesten Stand von Technologien und gesetzlichen Anforderungen durch regelmäßige Schulungen zu Datenschutz, ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz.

Gesetzliche Notwendigkeit

In Deutschland regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-NEU) die Anforderungen an die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die Pflicht zur Benennung besteht:

  • Für Behörden oder öffentliche Stellen gemäß Art. 37 Abs. 1 DSGVO.
  • Für Unternehmen und Organisationen mit umfangreicher Datenverarbeitung, z.B. bei regelmäßiger Überwachung von betroffenen Personen oder Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Art. 9, 10 DSGVO).
  • Wenn mindestens zwanzig Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.


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