Informationssicherheit und Datenschutz
RICO IT-SECURITY CONSULTING

Fördermittel sichern!

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene, die speziell für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert wurden. Einige dieser Programme bieten die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen finanziell zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über interessante Förderprogramme, die potenziell im Beratungskontext relevant sind. Die Beschreibungen der Programme stammen direkt von den jeweiligen Förderinstitutionen mit entsprechenden Verlinkungen.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl junge als auch etablierte Unternehmen bei der Förderung von Unternehmensberatungen. Durch diese Förderung können Unternehmen finanzielle Unterstützung für die Kosten erhalten, die bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entstehen.

Ein Teil unserer Leistungsangebote im Bereich Datenschutz kann finanziell gefördert werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Förderung für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung zur Seite.

Voraussetzungen für eine Förderung

Das BAFA bietet den Beratungszuschuss "Förderung unternehmerischen Know-hows" an. Seit 2016 gelten neue Richtlinien, nach denen bestimmte Unternehmen als antragsberechtigt eingestuft werden.

  • Jungunternehmen: Nicht länger als zwei Jahre am Markt
  • Bestandsunternehmen: Ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: In schwieriger wirtschaftlicher Situation

Der Firmensitz muss in Deutschland sein und das Unternehmen muss den EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Wenn es sich um ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten handelt, müssen die Bedingungen der staatlichen Beihilferichtlinien für Rettung und Umstrukturierung erfüllt sein.

Fördermittelhöhe

Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss zu den Beratungskosten gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens.

Der Fördersatz beläuft sich auf:

  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Bei Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach ihrer Gründung liegt bspw. die Bemessungsgrenze bei 3.000 €. Förderfähig wären in den neuen Bundesländern 80 % und in den sonstigen Bundesländern 50 % der Kosten.

Antragsprozess

Vor Beginn der Beratung müssen Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA führen. Bestandsunternehmen können ebenfalls an diesem Gespräch teilnehmen. Der Antrag auf Förderung wird nach dem Gespräch über die Website der BAFA gestellt. Es ist wichtig, den vorgegebenen Ablauf der Antragstellung einzuhalten. Die Unterzeichnung des Beratungsvertrags oder der Beginn der Beratung darf erst nach Erhalt der Bescheinigung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit durch die BAFA erfolgen.

Genauere Informationen, Anträge sowie Ausschlusskriterien sind unter https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html zu finden. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

go-digital

Das Förderprogramm go-digital bietet finanzielle Hilfe für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe, die in die Verbesserung ihrer IT-Sicherheit investieren möchten. Qualifizierte Beratungsunternehmen unterstützen Sie durch fünf Module, angefangen bei der Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie bis zur Implementierung neuer Hardware und Software.

Gefördert werden max. 50% eines Beratertagesatzes von max. 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Höchstfördersumme: 16.500 Euro.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Förderprogrammen sind bspw. unter https://transferstelle-cybersicherheit.de/foerdermittel-fuer-den-mittelstand/ einsehbar.

Sachsen - Förderrichtlinie Digitalisierung

Das Land Sachsen bietet mit der Förderrichtlinie Digitalisierung ein EU-kofinanziertes Förderprogramm für gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen an. Unterstützt werden Heranführungsprojekte, die Kleinstunternehmen bei ihrer digitalen Transformation helfen. Dies umfasst die Planung, Konzeption, Vorbereitung, Beschaffung von erforderlicher Hardware und Software sowie die Implementierung der Lösung inklusive Schulung.

Der Freistaat konzentriert sich hauptsächlich auf die Implementierung oder Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie auf Projekte zur Sicherung von Informationen und IT-Systemen.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Förderprogrammen sind bspw. unter https://transferstelle-cybersicherheit.de/foerdermittel-fuer-den-mittelstand/ einsehbar.


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