Informationssicherheit ist essentiell, um sensible Daten vor unbefugtem Zugriff, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen. Mit gezielten Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen und Organisationen ihre vertraulichen Informationen schützen, das Vertrauen von Kunden und Partnern gewinnen und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Implementierung und Einhaltung von Standards und gesetzlichen Bestimmungen wie ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, NIS-2-Richtlinie, BSI-KritisV, CER-Richtlinie, EU Cyber Resilience Act und DORA-Verordnung.
In der heutigen komplexen IT-Landschaft ist es oft herausfordernd, einen Überblick über die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Steigerung der Informationssicherheit zu behalten. Wir helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und deren Umsetzung zu optimieren. Unser Ansatz basiert auf bewährten Controls der ISO 27001, dem BSI IT-Grundschutz-Kompendium und dem Standard-Datenschutzmodell.
Unser erfahrenes Team bietet Ihnen umfassende Unterstützung beim Aufbau und der kontinuierlichen Verbesserung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS). Wir arbeiten nach internationalen Standards wie ISO/IEC 27001 und bieten Ihnen:
Unser Ziel ist es, Ihre Informationen zu schützen und alle Beteiligten effizient in die Sicherheitsstrategie zu integrieren.
Als externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) unterstützen wir Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation bei der Umsetzung und Überwachung von Informationssicherheitsmaßnahmen. Unsere Aufgaben umfassen:
Ein effektiver Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) benötigt tiefgehendes Verständnis für IT und verwandte Fachgebiete. Unsere ISBs verfügen über umfassende Weiterbildungen und langjährige Berufserfahrung. Wir nehmen regelmäßig an Schulungen zu ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz teil und sind bei anerkannten Zertifizierungsstellen personenzertifiziert. Die ISBs sind zentrale Ansprechpartner für die Geschäftsführung, Mitarbeitende und externe Partner. Sie bringen umfassende Kommunikations- und Projektmanagementfähigkeiten mit.
Obwohl keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines ISB existiert, gibt es spezielle Anforderungen für bestimmte Branchen wie Telekommunikation und kritische Infrastrukturen. Für Unternehmen und Organisationen mit besonderen Risiken oder komplexen IT-Systemen kann eine mittelbare Pflicht zur Benennung eines ISB bestehen, um Haftungsrisiken zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.