Datenschutz ist von zentraler Bedeutung, um die Privatsphäre und Rechte von Personen zu wahren. Mit effektiven Datenschutzmaßnahmen schützen Sie persönliche Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und unerwünschter Weitergabe. Zudem stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen durch Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Neben unserem Portfolio zur Informationssicherheit und der IT-Sicherheitsbetrachtung vermitteln wir Sie gern bei Bedarf an unsere Partner zur Erbringung von Leistungen im spannenden Umfeld des Datenschutzes weiter. Nachfolgend finden Sie mögliche Einsatzgebiete unserer Partner in Ihrer Organisation bzw. Ihres Unternehmens.
Ein internes Datenschutzaudit ist entscheidend, um die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu überprüfen und die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Unsere Partner führen gründliche Audits durch, die technische und organisatorische Maßnahmen prüfen. Nach dem Audit erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung Ihres Datenschutzes.
Ein gut strukturiertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist unerlässlich für die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzanforderungen und zur Stärkung des Vertrauens Ihrer Kunden. Unsere Partner unterstützen Sie beim Aufbau eines DSMS durch:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten fest. Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) kann dabei helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass Datenschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden.
Als Ihr externer DSB übernehmen unsere Partner folgende Aufgaben:
In Deutschland regeln die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-NEU) die Anforderungen an die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die Pflicht zur Benennung besteht: